Amtshilfegesuche in Steuersachen in der Schweiz bis 2021
Bei der internationalen Amtshilfe in Steuersachen geht es um den Austausch von Informationen zwischen den Steuerbehörden verschiedener Staaten. Die Amtshilfe der Schweiz ist in den bilateralen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geregelt. Wird einem Amtshilfegesuch entsprochen, kommt es zur Übermittlung von Informationen. Bei den übermittelten Informationen handelt es sich nicht zwingend um Bankinformationen. Es können auch Angaben wie Bilanzen von Unternehmen, Rechnungen oder die Bestätigung der Erfüllung einer Steuerpflicht übermittelt werden.