Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland nach Status im April 2024
Krieg in der Ukraine geflüchtet sind, die meisten sind ukrainische Staatsbürger:innen. Davon hatte mit 939.212 Personen die Mehrheit den Status des temporären Schutz. Die Angaben beruhen auf den Registrierungen im Ausländerzentralregister. Eine exakte Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine, die die Bundesrepublik erreicht bzw. verlassen haben, lässt sich nicht mit Sicherheit feststellen. Einige Personen könnten weitergereist oder zurück in die Ukraine gegangen sein.
Eine Fiktionsbescheinigung erhalten Personen, die eine Verlängerung ihres Aufenthalts in Deutschland bereits beantragt haben, jedoch auf die Prüfung der Behörden warten.
Bei einem Schutzgesuch stellen Geflüchtete einen offiziellen Antrag bei den Behörden, um nach Prüfung eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. In der Regel erhalten die Geflüchteten nach einem geäußerten Schutzgesuch eine Fiktionsbescheinigung, eine Prüfung des Aufenthaltsrechts folgt im Anschluss.
Gemäß einer Auswertung des Bundesinnenministeriums wurden bis Mitte April rund 1,16 Millionen Flüchtlinge in Deutschland erfasst, die vor dem Die Situation der Kriegsflüchtlinge in Deutschland
Noch immer ist die Hoffnung nach einem baldigen Ende des Krieges in der Ukraine weit entfernt. Daher befinden sich viele Ukrainer:innen weiterhin auf der Flucht. In Deutschland sind die meisten ukrainischen Geflüchteten im Bundesland Nordrhein-Westfalen registriert. Nach Schätzungen des UNHCR wurden bereits über 29 Millionen Grenzübertritte aus der Ukraine registriert.Unterscheidung des Aufenthaltsstatus
Die Mehrheit der Geflüchteten aus der Ukraine haben in Deutschland den Status des temporären Schutz nach §24 des Aufenthaltsgesetzes. Nach dem EU-Beschluss des temporäreren Schutzes müssen Geflüchtete ihr Aufenthaltsrecht nicht prüfen lassen, um somit die nationalen Asylsysteme zu entlasten. Personen unter temporären Schutz soll dennoch der Zugang zu Gesundheits- und Bildungseinrichtungen oder zum Arbeitsmarkt gewährt werden.Eine Fiktionsbescheinigung erhalten Personen, die eine Verlängerung ihres Aufenthalts in Deutschland bereits beantragt haben, jedoch auf die Prüfung der Behörden warten.
Bei einem Schutzgesuch stellen Geflüchtete einen offiziellen Antrag bei den Behörden, um nach Prüfung eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. In der Regel erhalten die Geflüchteten nach einem geäußerten Schutzgesuch eine Fiktionsbescheinigung, eine Prüfung des Aufenthaltsrechts folgt im Anschluss.