Weibliche Opfer von Gewalt in der Partnerschaft bis 2022
Gewalt gegen Frauen kann unterschiedliche Formen annehmen und reicht von psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt innerhalb der Partnerschaft bis zur sexuellen Belästigung im öffentlichen Raum. Bei den Statistiken des BKA werden jedoch lediglich die polizeilich registrierten Fälle von Partnerschaftsgewalt berücksichtigt. Es wird von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen, da zahlreiche Frauen schweigen und sich weder an eine Beratungsstelle oder die Polizei wenden.
Als Partnerschaften definiert die Quelle Ehen, eingetragene Lebenspartnerschaften, nichteheliche Lebensgemeinschaften und ehemalige Partnerschaften.
In den abgebildeten Zahlen sind folgende Delikte enthalten:
- Mord und Totschlag
- gefährliche Körperverletzung
- schwere Körperverletzung
- Körperverletzung mit Todesfolge
- vorsätzliche einfache Körperverletzung
- sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
- Bedrohung, Stalking, Nötigung (ab 2017)
- Freiheitsberaubung (ab 2017)
- Zuhälterei (ab 2017)
- Zwangsprostitution (ab 2017)
- Sexuelle Belästigung (ab 2022)
- Entziehung Minderjähriger(ab 2022)