Umfrage zur Umsetzung des LkSG¹ bei nicht betroffenen Unternehmen
Neben dem LkSG, das ausschließlich Unternehmen mit Sitz in Deutschland betrifft, wird in der EU eine Richtlinie zur Corporate Sustainability Due Diligence (CSDD) ausgearbeitet. Diese würde aller Voraussicht nach auch Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 150 Millionen Euro betreffen.