Passiv Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung bis 2021
Als passiv Versicherter gilt jeder, der in der Vergangenheit eine Rentenanwartschaft erworben hat, aber noch keine Rente bezieht. Zu den passiv Versicherten zählen insbesondere die latent Versicherten, also die Personen, die weder am Stichtag noch sonst im Berichtsjahr einen Beitrag oder eine Ausfallzeit aufweisen. Latent versichert sind überwiegend Personen, die tatsächlich nicht mehr Beiträge zur GRV entrichten, z.B. Hausfrauen, Beamte und Selbstständige, die früher Beiträge entrichtet haben.
Zum Ende des Jahres 2021 waren in Deutschland rund 17,8 Millionen Personen passiv rentenversichert.