Deutsche Netto-Direktinvestitionen in den USA bis 2018
Gemäß Definition der Bundesbank sind Direktinvestitionen grenzüberschreitende Kapitalanlagen, mit dem Ziel des Direktinvestors, Kontrolle über oder einen maßgeblichen Einfluss auf die Führung des Direktinvestitionsobjektes ausüben zu können. Als Direktinvestitionen sind grenzüberschreitende Beteiligungen am Kapital und an den Rücklagen von Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten anzusehen, sofern dem Kapitalgeber unmittelbar mindestens 10 Prozent oder mittelbar und unmittelbar zusammen mehr als 50 Prozent der Anteile oder Stimmrechte zuzurechnen sind. Außerdem gelten als Direktinvestitionen grenzüberschreitende Kredite zwischen verbundenen Unternehmen. Unternehmen sind als verbunden anzusehen, wenn unmittelbar eine Beteiligung an Nennkapital oder Stimmrechten von mindestens 10 Prozent oder unmittelbar und mittelbar zusammen von mehr als 50 Prozent besteht. Des Weiteren zählen Unternehmen zu den verbundenen Unternehmen, sofern zwischen ihnen keine Beteiligung besteht, sie jedoch einem gemeinsamen Direktinvestor unterstehen (sog. Schwestergesellschaften).